Testament Vorlage

Mit Vor­la­gen oder Mus­ter­tex­ten kön­nen Sie sich vor­be­rei­ten
So ach­ten Sie auf Quelle und Aktua­li­tät
Pra­xis­tipp: Vor­la­gen tref­fen zu sel­ten die indi­vi­du­elle Situation!

Tes­ta­ment Vor­lage oder Mustertestament

Laut einer Umfrage des Statistik-Portals „sta­tista“ haben nur ca. 25% aller Deut­schen eine letzt­wil­lige Ver­fü­gung (Tes­ta­ment, Erb­ver­trag) ver­fasst. Dies bedeu­tet im Umkehr­schluss, dass ¾ aller Deut­schen keine erbrecht­li­che Rege­lung getrof­fen haben – ange­sichts des in den kom­men­den Jah­ren zu ver­er­ben­den Ver­mö­gens und den immer häu­fi­ger auf­tre­ten­den Strei­tig­kei­ten unter den Erben ein unvor­stell­ba­rer Wert.

Liest man die Sta­tis­tik wei­ter, so stellt man fest, dass ledig­lich 4% (!) aller Tes­ta­mente eini­ger­ma­ßen aktu­ell und inhalt­lich rich­tig sind.

Warum ist dies so ?

Der Grund dafür, dass nur rund ¼ aller Bun­des­bür­ger ein Tes­ta­ment oder einen Erb­ver­trag errich­ten dürfte darin lie­gen, dass die Befas­sung mit dem eige­nen Able­ben eine äußerst unan­ge­nehme Ange­le­gen­heit dar­stellt, der man sich nur ungern annimmt. Die Erfah­rung zeigt jedoch, dass der eigene Erb­fall nicht vor­aus­plan­bar ist und es ins­be­son­dere bei uner­war­te­ten Todes­fäl­len häu­fig zu Schwie­rig­kei­ten bei der Abwick­lung des Erb­falls kommt.

Die­je­ni­gen, die Ihre Hemm­schwelle über­win­den und sich an die Errich­tung einer letzt­wil­li­gen Ver­fü­gung trauen sind häu­fig auf der Suche nach “Tes­ta­ment Vor­lage” oder “Mustertestament”.

Eine Tes­ta­ment Vor­lage oder sol­che Muster-Texte kön­nen bei der Errich­tung eine große Hilfe dar­stel­len, aller­dings ist dar­auf zu ach­ten, dass man nicht blind­lings ein­fach irgend­ein Muster-Formular über­nimmt, son­dern gezielt nach einer auf den indi­vi­du­el­len Fall zuge­schnit­te­nen Lösung sucht. Die zweite oben genannte Sta­tis­tik (nur 4% aller Tes­ta­mente sind feh­ler­frei) lässt Erah­nen, dass auf die­sen Punkt zu wenig Augen­merk gerich­tet wird.

Zumeist wer­den Muster-Texte oder eine Tes­ta­ment Vor­lage ohne grö­ßere Prü­fung auf Her­kunft (Ver­lag?, Anwalt?, Lai­en­vor­schlag?), Aktua­li­tät oder Anwend­bar­keit auf die eigene Situa­tion ein­fach unbe­se­hen über­nom­men. Dies bedeu­tet ein gro­ßes Risiko und stellt sich im End­er­geb­nis (nach dem Erb­fall) dann oft­mals sogar als “Schuß in den Ofen” dar.

Aus die­sem Grunde kön­nen Vor­la­gen zwar grund­sätz­lich eine For­mu­lie­rungs­hilfe dar­stel­len – sie erset­zen in den aller­meis­ten Fäl­len aber nicht eine fach­li­che Bera­tung, in der die Mus­ter dann an die jewei­lige Situa­tion indi­vi­du­ell ange­passt werden..

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